nach sorgfältiger Prüfung haben wir entschieden, den Betrieb von AIVA zum 31.10.2026 einzustellen.
Diese Entscheidung ist uns nicht leicht gefallen. Sie ist das Ergebnis einer verantwortungsvollen unternehmerischen Abwägung mit dem Ziel, unsere Ressourcen künftig auf Bereiche zu konzentrieren, in denen wir langfristig den größten Nutzen für Patientinnen und Patienten schaffen können.
Bereits vereinbarte Termine werden wir individuell mit den betroffenen Patientinnen und Patienten abstimmen.
Bei Fragen steht Ihnen unser Team gerne zur Verfügung.
Für Fragen zu Terminen, Erstattungen und Rechnungen erreichen Sie uns unter contact@aiva-institut.de.
Für Fragen zu Ihren Behandlungsunterlagen und zum Datenschutz unter unterlagen-aiva@upwind-holding.de.
Wir bedanken uns herzlich für Ihr entgegengebrachtes Vertrauen.
Ihr AIVA-Team
Von dieser Entscheidung unberührt bleiben unsere weiteren medizinischen Einrichtungen innerhalb des Gesundheitscampus. Künftig werden wir unseren Fokus auf deren Weiterentwicklung legen, um unser medizinisches Angebot nachhaltig auszubauen und weiter zu stärken.
Bereits vereinbarte Termine können bis zum 31.10.2026 wie geplant wahrgenommen werden. Sollte sich in Einzelfällen etwas ändern, werden wir Sie selbstverständlich frühzeitig informieren.
Unser Team ist bis zum 31.10.2026 telefonisch unter 030 51999 750 und per E-Mail für Sie erreichbar.
Danach gilt: Fragen zu Erstattungen, Gutscheinen und Rechnungen beantworten wir bis zum 31.03.2027 unter contact@aiva-institut.de. Fragen zu Ihren Behandlungsunterlagen und zum Datenschutz beantworten wir dauerhaft, solange die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen laufen, unter unterlagen-aiva@upwind-holding.de. Ab dem 01.11.2026 sind wir telefonisch nicht mehr erreichbar, Anfragen bitte ausschließlich schriftlich.
Neue Termine können nur noch bis zur vollständigen Auslastung unserer verbleibenden Behandlungskapazitäten vergeben werden. Bitte beachten Sie, dass die Terminvergabe aufgrund der bevorstehenden Schließung eingeschränkt sein kann. Sofern noch freie Kapazitäten vorhanden sind, können Termine bis zum Ende unseres Behandlungsbetriebs vereinbart werden.
Nein. Von dieser Entscheidung unberührt bleiben unsere weiteren medizinischen Einrichtungen innerhalb des Gesundheitscampus. Unser Fokus wird künftig auf der kontinuierlichen Weiterentwicklung dieser Einrichtungen liegen.
Ihre medizinische Versorgung hat für uns oberste Priorität. Unser Team spricht das weitere Vorgehen bis zum 31.10.2026 individuell mit Ihnen ab und stellt Ihnen auf Wunsch Ihre Behandlungsunterlagen zur Verfügung, damit eine Weiterbehandlung an anderer Stelle ohne Informationsverlust möglich ist.
Sollte Ihre Behandlung bis zur Schließung nicht vollständig abgeschlossen werden können, informieren wir Sie rechtzeitig über das weitere Vorgehen. Auf Wunsch stellen wir Ihnen Ihre Behandlungsunterlagen zur Verfügung, damit Sie die Behandlung bei einer anderen Ärztin, einem anderen Arzt oder einer geeigneten Einrichtungfortsetzen können. Wie Sie die Unterlagen anfordern, finden Sie im Abschnitt Datenschutz.
Eine automatische Übernahme Ihrer Behandlung durch eine andere Praxis erfolgt nicht. Gerne stellen wir Ihnen auf Wunsch eine Kopie Ihrer Behandlungsunterlagen zur Verfügung, damit Sie Ihre Behandlung bei einer Ärztin, einem Arzt oder einer geeigneten Einrichtung Ihrer Wahl fortsetzen können. Wie Sie die Kopie anfordern und welche Angaben wir dafür benötigen, finden Sie im Abschnitt Datenschutz. Die erste Kopie ist für Sie kostenfrei.
Ja. Sie können Ihre Behandlung jederzeit in einer anderen Praxis oder medizinischen Einrichtung fortsetzen. Auf Wunsch erhalten Sie eine Kopie Ihrer Behandlungsunterlagen, oder wir übermitteln diese direkt an die weiterbehandelnde Ärztin oder den weiterbehandelnden Arzt, wenn Sie uns insoweit ausdrücklich von der Schweigepflicht entbinden. Ein Formular stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung.
Termine nach dem 31.10.2026 können leider nicht mehr stattfinden. Unser Team wird Sie hierzu kontaktieren und Ihren Termin stornieren.
Nach der Schließung können wir keine medizinische Beratung oder Behandlung mehr anbieten. Bitte wenden Sie sich mit medizinischen Fragen an Ihre Hausärztin oder Ihren Hausarzt oder an eine andere behandelnde Ärztin beziehungsweise einen anderen behandelnden Arzt.
Bei Beschwerden nach einem operativen Eingriff wenden Sie sich bitte an eine Fachärztin oder einen Facharzt der entsprechenden Fachrichtung. Für Rückfragen zu Implantaten, insbesondere im Fall einer Sicherheitsinformation oder eines Rückrufs, bleiben wir erreichbar. Näheres dazu finden Sie im Abschnitt Datenschutz.
Bereits bezahlte, noch nicht in Anspruch genommene Behandlungspakete werden anteilig beziehungsweise vollständig erstattet.
Bitte senden Sie hierfür eine E-Mail an contact@aiva-institut.de mit dem Namen, unter dem das Paket gebucht wurde. Ihre Bankverbindung benötigen wir erst im weiteren Verlauf. Wir fragen sie in unserer Antwort bei Ihnen ab. Bitte senden Sie uns keine Bankdaten unaufgefordert per E-Mail.
Wir prüfen Ihren Fall und veranlassen die Erstattung schnellstmöglich.
Da der Betrieb von AIVA zum 31.10.2026 eingestellt wird, können Gutscheine nicht mehr eingelöst werden. Selbstverständlich erstatten wir Ihnen den Gutscheinwert.
Bitte senden Sie hierfür eine E-Mail an contact@aiva-institut.de mit der Gutscheinnummer und dem Namen der Gutscheininhaberin beziehungsweise des Gutscheininhabers. Ihre Bankverbindung fragen wir in unserer Antwort bei Ihnen ab. Bitte senden Sie uns keine Bankdaten unaufgefordert per E-Mail.
Wir bitten Sie, sich nach Möglichkeit bis zum 31.10.2026 bei uns zu melden, damit wir die Erstattung im Rahmen der Betriebsabwicklung zügig bearbeiten können. Anfragen sind bis zum 31.03.2027 möglich.
Bitte kontaktieren Sie uns unter contact@aiva-institut.de. Wir prüfen Ihren individuellen Fall und informieren Sie über die Erstattung beziehungsweise das weitere Vorgehen.
Ja. Sollten Sie Fragen zu bereits bezahlten Leistungen haben, wenden Sie sich bitte an contact@aiva-institut.de. Wir prüfen Ihr Anliegen individuell und informieren Sie über das weitere Vorgehen.
Bitte wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen ausschließlich per E-Mail an contact@aiva-institut.de. Geben Sie dabei möglichst Ihren Namen, Ihr Geburtsdatum sowie, sofern vorhanden, Ihre Rechnungs- oder Kundennummer an. Bitte senden Sie keine Bankdaten mit. Wir fragen Ihre Bankverbindung erst in unserer Antwort ab, nachdem wir Ihr Anliegen geprüft haben.
Je nach Anliegen können beispielsweise Rechnungen, Zahlungsnachweise oder weitere Unterlagen erforderlich sein. Nach Eingang Ihrer Anfrage teilen wir Ihnen mit, welche Informationen wir für die Bearbeitung benötigen.
Wir bemühen uns, alle Erstattungen schnellstmöglich zu bearbeiten. Aufgrund der Vielzahl an Anfragen bitten wir um Verständnis, dass die Bearbeitung einige Zeit in Anspruch nehmen kann.
Vorweg das Wichtigste: Ihre Unterlagen gehen nicht verloren. Sie
werden über die Schließung hinaus sicher verwahrt, und Sie können sie
jederzeit anfordern.
Ihre Behandlungsunterlagen werden mit der Schließung weder gelöscht noch vernichtet. Wir sind gesetzlich verpflichtet, sie über den 31. Oktober 2026 hinaus aufzubewahren und vor dem Zugriff Unbefugter zu schützen. Sie werden ausschließlich zu diesem Zweck verwahrt und nicht für andere Zwecke genutzt. Ihre Daten werden nicht verkauft und nicht zu Werbezwecken an Dritte weitergegeben.
Rechtsgrundlage der weiteren Aufbewahrung ist die Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung nach Art. 6 Abs. 1 lit. c in Verbindung mit Art. 9 Abs. 2 lit. h und Abs. 3 DSGVO, § 22 Abs. 1 Nr. 1 lit. b BDSG sowie § 630f BGB.
Verantwortlich für Ihre Daten sind auch nach dem 31. Oktober 2026 gemeinsam:
ARONA Institut für Vitalität und Ästhetik GmbH, Maggistraße 5, 78224 Singen
DZG Berlin Betriebs GmbH & Co. KG, Kurfürstendamm 26a, 10719 Berlin
E-Mail: unterlagen-aiva@upwind-holding.de, Telefon: 030 51999 750 bis zum 31. Oktober 2026
Beide Gesellschaften haben das AIVA Institut gemeinsam betrieben und sind daher gemeinsam für Ihre Daten verantwortlich. Für Sie ändert das nichts: Sie können sich mit allen Anliegen an die oben genannte Adresse wenden. Dort werden Ihre Anfragen für beide Gesellschaften bearbeitet, unabhängig davon, welche Behandlung Sie in Anspruch genommen haben. Ihre Rechte können Sie gegenüber jeder der beiden Gesellschaften geltend machen.
Unseren Datenschutzbeauftragten erreichen Sie vertraulich und unabhängig hiervon: Jens Eckardt, Upwind Holding GmbH, Maggistraße 5, 78224 Singen, E-Mail: dsb-aiva@upwind-holding.de
Die Anschrift am Kurfürstendamm bleibt über die Schließung hinaus bestehen. Diese Kontaktmöglichkeiten stehen Ihnen für die Dauer der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen zur Verfügung. Sollte sich unsere Anschrift später ändern, veröffentlichen wir die neue Anschrift auf dieser Seite.
Ergänzende Informationen zur Verarbeitung Ihrer Daten finden Sie in unserer Datenschutzerklärung, die für denselben Zeitraum erreichbar bleibt wie diese Seite.
Je nach Anliegen erreichen Sie uns an unterschiedlichen Stellen und über unterschiedliche Zeiträume:
Ab dem 1. November 2026 sind wir telefonisch nicht mehr erreichbar. Bitte richten Sie Ihre Anliegen ab diesem Zeitpunkt ausschließlich schriftlich an die genannten E-Mail-Adressen oder an unsere Postanschrift. Schriftliche Anfragen beantworten wir zuverlässig, auch wenn die Praxis nicht mehr besetzt ist.
Ihre Unterlagen werden in einem gesicherten Archiv verwahrt. Unterlagen in Papierform lagern in verschlossenen, zugangsgesicherten Räumen, elektronische Daten in einem gesicherten elektronischen Archiv.
Zugriff haben ausschließlich einzelne, ausdrücklich benannte und zur Verschwiegenheit verpflichtete Personen, und zwar nur dann, wenn eine Anfrage von Ihnen vorliegt oder eine gesetzliche Pflicht dies erfordert. Eine Auswertung oder anderweitige Nutzung Ihrer Unterlagen findet nicht statt.
Ihre Unterlagen aus der Behandlung im AIVA Institut werden getrennt von den Unterlagen anderer Einrichtungen aufbewahrt. Beschäftigte anderer Einrichtungen haben keinen Zugriff darauf.
Über die genannten Fälle hinaus geben wir Ihre Unterlagen nicht weiter, es sei denn, wir sind gesetzlich dazu verpflichtet.
Weil wir dazu nicht berechtigt sind. Für Behandlungsunterlagen bestehen gesetzliche Aufbewahrungspflichten, die auch nach einer Schließung fortgelten. Eine vorzeitige Vernichtung wäre nicht nur ein Rechtsverstoß, sie könnte Ihnen auch schaden, etwa wenn Sie später einen Befund benötigen oder Ansprüche prüfen lassen möchten.
Im Regelfall zehn Jahre nach Abschluss der jeweiligen Behandlung. So bestimmt es § 630f Abs. 3 des Bürgerlichen Gesetzbuchs.
Wichtig: Maßgeblich ist nicht der Tag der Schließung, sondern der Abschluss Ihrer Behandlung. Ein Beispiel: Wurden Sie zuletzt im Oktober 2026 behandelt, endet die Frist frühestens Ende Oktober 2036. Lag Ihre letzte Behandlung im Jahr 2021, endet sie entsprechend früher.
Für einzelne Unterlagen gelten abweichende Fristen:
Darüber hinaus können wir Unterlagen länger aufbewahren, soweit dies zur Geltendmachung, Ausübung oder Verteidigung von Rechtsansprüchen erforderlich ist. Das ist in Art. 17 Abs. 3 lit. e DSGVO ausdrücklich vorgesehen und dient auch Ihrem Schutz, weil Ansprüche wegen einer Verletzung des Körpers oder der Gesundheit spätestens dreißig Jahre nach der Behandlung verjähren.
Für Brustimplantate besteht eine gesetzliche Meldepflicht. Die Daten zu Ihrem Eingriff haben wir daher an das Implantateregister Deutschland gemeldet, wie es das Implantateregistergesetz vorschreibt. Diese Meldung ist von der Schließung unabhängig: Die Daten bleiben dort gespeichert. Verantwortlich dafür ist die Registerstelle des Implantateregisters, nicht wir. Für Auskünfte zu den dort gespeicherten Daten wenden Sie sich bitte unmittelbar an die Registerstelle, Informationen dazu finden Sie unter www.implantateregister.de.
Ihren Implantationsausweis sollten Sie sorgfältig aufbewahren. Er enthält Bezeichnung, Typ und Kennnummer Ihres Implantats und ist wichtig, wenn Sie sich künftig anderswo behandeln lassen. Haben Sie ihn verloren, stellen wir Ihnen bis zum 31. Oktober 2026 gerne einen Ersatz aus. Danach können Sie die Angaben jederzeit aus Ihrer Behandlungsdokumentation anfordern.
Wenn ein Hersteller oder eine Behörde eine Sicherheitsinformation oder einen Rückruf zu einem Implantat veröffentlicht, müssen die betroffenen Patientinnen erreichbar sein. Diese Aufgabe endet nicht mit der Schließung: Wir halten die erforderlichen Unterlagen weiter vor und informieren Sie, wenn Sie betroffen sind.
Bitte teilen Sie uns dafür mit, wenn sich Ihre Anschrift oder Ihre E-Mail-Adresse ändert. Umgekehrt können Sie sich jederzeit bei uns melden, wenn Sie prüfen möchten, ob eine Warnung Ihr Implantat betrifft.
Sie haben jederzeit Anspruch auf Einsicht in Ihre Unterlagen und auf Kopien. So gehen Sie vor:
Zur Übermittlung: Behandlungsunterlagen versenden wir nicht unverschlüsselt per E-Mail. Elektronische Unterlagen erhalten Sie in einem verschlüsselten Archiv, dessen Kennwort wir Ihnen auf einem getrennten Weg mitteilen, oder auf dem Postweg. Bitte teilen Sie uns mit, welchen Weg Sie bevorzugen. Bis zum 31. Oktober 2026 können Sie die Unterlagen auf Wunsch auch persönlich bei uns abholen.
Wir antworten innerhalb eines Monats. Bei umfangreichen Anfragen kann sich diese Frist um bis zu zwei Monate verlängern. Wir informieren Sie in diesem Fall rechtzeitig.
Bitte stellen Sie Ihren Antrag nach Möglichkeit bis zum 15. Oktober 2026, solange die Unterlagen noch vor Ort verfügbar sind und wir schneller bearbeiten können. Ihr Anspruch besteht auch danach unverändert fort.
Die erste Kopie Ihrer vollständigen Patientenakte erhalten Sie kostenfrei. Eine Begründung müssen Sie nicht angeben. Dies hat der Europäische Gerichtshof mit Urteil vom 26. Oktober 2023 in der Rechtssache C-307/22 entschieden.
Nur für weitere Kopien derselben Unterlagen dürfen wir ein angemessenes Entgelt auf Grundlage der Verwaltungskosten berechnen.
Fotografische Aufnahmen, die im Rahmen Ihrer Behandlung angefertigt wurden, sind Teil Ihrer Behandlungsdokumentation. Sie unterliegen denselben Aufbewahrungspflichten und demselben Schutz wie die übrigen Unterlagen und werden ebenso vertraulich behandelt. Sie können diese Aufnahmen wie alle anderen Bestandteile Ihrer Akte anfordern.
Eine weitere Verwendung zu Werbe-, Schulungs- oder Veröffentlichungszwecken erfolgt nicht. Aufnahmen, die mit Ihrer Einwilligung auf unserer Website oder in unseren Social-Media-Kanälen veröffentlicht wurden, entfernen wir bis zum 31. Oktober 2026 von allen unseren Kanälen.
Sie können eine erteilte Einwilligung jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen. Nach einem Widerruf löschen wir die für Werbe- oder Schulungszwecke angefertigten Kopien unverzüglich. Die Aufnahme in Ihrer Behandlungsdokumentation müssen wir demgegenüber bis zum Ablauf der Aufbewahrungsfrist verwahren, sie wird dann ausschließlich aufbewahrt und für keinen weiteren Zweck genutzt.
Ja, aber nur, wenn Sie das ausdrücklich wünschen. Ohne Ihre Erklärung dürfen wir keine Unterlagen an andere Behandelnde weitergeben, das verbietet die ärztliche Schweigepflicht. Eine automatische Übergabe Ihrer Akte an eine andere Praxis findet nicht statt.
Bitte teilen Sie uns dafür Namen und Anschrift der weiterbehandelnden Praxis mit und entbinden Sie uns insoweit ausdrücklich von der Schweigepflicht. Ein Formular stellen wir Ihnen auf Anfrage gerne zur Verfügung. Sie können Ihre Erklärung jederzeit widerrufen.
Für Rechnungen und Buchungsbelege gelten eigene steuer- und handelsrechtliche Aufbewahrungsfristen von acht beziehungsweise zehn Jahren. Diese Unterlagen werden getrennt von Ihrer Behandlungsdokumentation aufbewahrt und nach Fristablauf vernichtet.
Noch offene Rechnungen werden bis zum Ausgleich weiterbearbeitet. Bei Fragen zu einer Rechnung wenden Sie sich bitte an contact@aiva-institut.de.
Für diese Daten bestehen keine langen Aufbewahrungspflichten. Wir löschen sie zeitnah, spätestens bis zum 30. November 2026:
Sie können jederzeit ein Löschverlangen an uns richten. Solange die gesetzlichen Aufbewahrungsfristen laufen, dürfen wir Ihre Behandlungsunterlagen allerdings nicht löschen.
In diesem Fall schränken wir die Verarbeitung auf Ihren Wunsch ein. Das bedeutet: Die Unterlagen werden dann nur noch verwahrt und für keinen anderen Zweck mehr verwendet.
Daten, die keiner Aufbewahrungspflicht unterliegen, etwa Ihre Newsletter- oder Terminerinnerungsdaten, löschen wir auf Ihren Wunsch unverzüglich.
Nach Ablauf der jeweils maßgeblichen Aufbewahrungsfristen werden Unterlagen in Papierform durch ein zertifiziertes Unternehmen nach der Norm DIN 66399 vernichtet, das dabei die für Gesundheitsdaten vorgesehene Schutzklasse 3 einhält. Elektronische Daten werden unwiederbringlich gelöscht. Über die Vernichtung wird ein Nachweis geführt.
Ihnen stehen weiterhin sämtliche Rechte nach der Datenschutz-Grundverordnung zu:
Diese Rechte können Sie gegenüber jeder der beiden verantwortlichen Gesellschaften geltend machen. Am schnellsten erreichen Sie uns über unterlagen-aiva@upwind-holding.de.
Für die Daten, die an das Implantateregister Deutschland gemeldet wurden, richten Sie diese Rechte bitte an die Registerstelle. Dort gelten teilweise besondere gesetzliche Regelungen.
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen:
Offizielle Informationen zur Schließung erhalten Sie ausschließlich über diese Website sowie von den folgenden Adressen: unterlagen-aiva@upwind-holding.de, dsb-aiva@upwind-holding.de und contact@aiva-institut.de.
Auch Post der ARONA Institut für Vitalität und Ästhetik GmbH oder der DZG Berlin Betriebs GmbH & Co. KG unter den oben genannten Anschriften stammt von uns. Beide Gesellschaften haben das AIVA Institut gemeinsam betrieben.
Bitte achten Sie genau auf die Schreibweise. Nur die drei genannten Adressen sind echt. Nachrichten von ähnlich aussehenden Adressen, von abgewandelten Schreibweisen oder von anderen Endungen stammen nicht von uns, auch wenn sie unseren Namen enthalten.
Für die Erstattung von Gutscheinen oder Behandlungspaketen benötigen wir Ihre Bankverbindung. Wir erfragen sie ausschließlich in unserer Antwort auf eine Anfrage, die Sie selbst an uns gerichtet haben, und niemals telefonisch, per SMS, über einen Messenger oder über einen Link in einer E-Mail. Nach Passwörtern, PIN, TAN oder Kreditkartendaten fragen wir Sie zu keinem Zeitpunkt, und wir fordern Sie nicht auf, Zahlungen an uns zu leisten.
Sollten Sie Nachrichten erhalten, die hiervon abweichen, gehen Sie bitte nicht darauf ein und wenden Sie sich an uns.
Sprechen Sie uns gerne zuerst an, unter unterlagen-aiva@upwind-holding.de oder wenden Sie sich vertraulich an unseren Datenschutzbeauftragten unter dsb-aiva@upwind-holding.de. Unabhängig davon können Sie sich jederzeit an die zuständige Datenschutz-Aufsichtsbehörde wenden:
Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59 bis 61, 10555 Berlin, Besuchereingang Alt-Moabit 60, Telefon 030 13889-0, E-Mail mailbox@datenschutz-berlin.de, www.datenschutz-berlin.de
Diese Seite bleibt mindestens bis zum 31. März 2027 online. Danach erhalten Sie die Informationen jederzeit auf Anfrage unter der oben genannten Anschrift oder per E-Mail.
Stand dieser Information: 27.08.2026